2G-Regelung für alle Sportler und Zuschauer

Liebe Mitglieder,

aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt AB SOFORT die 2G-Regelung auf Amateur- und Freizeitsportebene. Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Spielbetrieb unserer Fußballer und Hallensportler.

Der Zutritt zur Platzanlage und dem Vereinsheim ist ebenfalls nur vollständig immunisierten oder genesenen Menschen gestattet.

Unseren Corona-Wegweiser findet ihr hier:

Der Vorstand