Satzung Förderverein

Auszüge aus der
Satzung des Vereins zur Förderung des Sports bei der

 

DJK Vierlinden 28 e.V.

 

 

 

§ 1 Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Sports bei der DJK Vierlinden 28 e.V.

Er hat seinen Sitz in 47178 Duisburg, Emanuelstr. 9

Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg eingetragen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Zweck des Vereins ist die kulturelle und wirtschaftliche Förderung des Sportvereins DJK Vierlinden 28 e.V. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

 

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Ziel

 

Ziel des Fördervereins ist, den Leistungssport im Jugend- und Seniorenbereich zu fördern.

 

§ 4 Finanzaufkommen

 

Der Verein finanziert sich aus Beiträgen, Spenden und Sacheinlagen.

§ 5 Organ

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.